Die Mittel werden über das Bundesministerium des Innern und für Heimat und den DOSB zur Verfügung gestellt.
Die Antragsfrist endet am 14. Dezember 2022.
Bitte berücksichtigen Sie im Rahmen der Antragsstellung folgende Punkte:
Die Förderung richtet sich ausschließlich an geflüchtete Menschen – unabhängig der individuellen Herkunft. Es besteht keine Nachweispflicht über den aufenthaltsrechtlichen Status der Teilnehmenden. Die Förderung des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ wird um folgende Sonderinhalte vom 01.08.2022 - 31.12.2022 ergänzt:
- Die Übernahme von Beiträgen für Vereinsmitgliedschaften ist ab dem 01.08.2022 bis zum 31.12.2022 möglich (Deckelung bis max. 120€ pro Person).
- Zuwendungsfähig ist die einmalige Übernahme individueller Sportausrüstung oder Schutzausstattung für breitensportliche Aktivitäten zur dauerhaften Überlassung an einzelne Personen bis maximal 250,- €. Die Materialien müssen laut Kaufbeleg zwischen 01.08.2022 und 14.12.2022 angeschafft werden.
Förderfähig sind insbesondere:
- Mitgliedsbeiträge ab dem 01.08.2022 bis 31.12.2022 (max. 120€ pro Person/Jahr)
- Sportbekleidung, Sportschuhe
- Schläger, Helm
- Knieschützer, Schienbeinschoner
- Sporttasche etc.
Antrag