Allgemeine Reisebedingungen der TVM-Sportmarketing GmbH
Wir bemühen uns alles zu tun, dass Sie eine angenehme Freizeit / Reise erleben werden. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig sind. Bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
ANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt digital über das DTB-GymNet (www.dtb-gymnet.de) oder das jeweils vorgesehene Anmeldeverfahren.
Veranstalter und Vertragspartner der angebotenen Reisen ist die TVM-Sportmarketing GmbH, Rheinau 10, 56075 Koblenz. Die TVM-Sportmarketing GmbH übernimmt die Organisation und Durchführung der Reiseleistungen.
Meldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Sofern ein Anmeldeformular verwendet wird, sind die dort abgefragten Angaben vollständig zu machen.
Teilnehmende unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter. Der mitunterschreibende Erziehungsberechtigte übernimmt neben dem Anmelder die Verpflichtung, den Rechnungsbetrag oder Rücktrittskosten zu zahlen. Mit Absenden der Anmeldung über das Anmeldeformular oder das GymNet gibt der/die Teilnehmende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung durch die TVM-Sportmarketing GmbH zustande.
Der Anmelder erklärt sich ausdrücklich für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmenden für deren Vertragsverpflichtung so, wie für seine eigene Verpflichtung.
ZAHLUNG
Nach Vertragsabschluss kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20 % des Reisepreises erhoben werden. Die genaue Höhe ergibt sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. Anmeldebestätigung. Dieser Betrag ist innerhalb von acht Tagen auf das im Bestätigungsschreiben angegebene Konto zu überweisen. Die Anzahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet.
Die Restzahlung ist spätestens zum in der Anmeldebestätigung oder Rechnung genannten Fälligkeitstermin zu leisten.
Eine Nichtzahlung des Reisepreises stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.
LEISTUNGEN
Die angegebenen Preise beinhalten pro Person bei VOLLPENSION (VP) Übernachtung, Frühstück, Mittag- (ggf. Lunchpaket) und Abendessen, bei HALBPENSION (HP) Übernachtung, Frühstück und Abendessen. In unseren Vertragshäusern stehen in der Regel nur eine geringe Anzahl von Einzelzimmern (EZ) zur Verfügung. Der jeweilige EZ-Zuschlag ist bei der entsprechenden Freizeit/ Reise ausgeschrieben. Die Buchung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer ist nur möglich, wenn auf der Anmeldung eine zweite Person genannt ist, die das zweite Bett belegt. Fällt die zweite Person aus, ist ein entsprechender Aufpreis für die Belegung eines DZ als EZ zu zahlen. Kurtaxen und -steuern, ggf. skiläuferische bzw. wandertechnische Betreuung und Betreuung durch unsere Fahrtenleiter, Lehrwarte und Übungsleiter sind bei allen Fahrten eingeschlossen. In Übereinstimmung mit den Gastländern gültigen Gesetzen werden Lehrwarte und Übungsleiter im Schneesport entsprechend ihrer Ausbildung zur sportfachlichen Betreuung der Teilnehmenden eingesetzt.
Bei Skireisen wird Skiunterricht erteilt, wenn mindestens zehn Teilnehmende mit gleichem Könnensstand teilnehmen. Kommt infolge geringer Teilnehmendenzahl ein Anfängerkurs nicht zustande, gewährt der Veranstalter auf die entstehenden Kosten der einheimischen Skischule einen einmaligen Zuschuss. Bei den Freizeiten werden Kinder (falls eine Gruppe von mindestens acht Kindern zustande kommt) skiläuferisch betreut, wenn sie mit dem Sportgerät vertraut sind. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Übungsleiter bei Kindern unter sieben Jahren die Unterstützung der/eines Erziehungsberechtigten erhält. Eine Absprache unter den Erziehungsberechtigten erfolgt vor Ort. Ein Rechtsanspruch der Teilnehmenden auf Skiunterricht besteht nicht. Wir behalten uns vor eine Freizeit abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl von 15 Personen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht wird. Hiervon abweichende Mindestteilnehmerzahlen sind bei den entsprechenden Freizeiten vermerkt. Für die Richtigkeit von Hotel- oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, wird keine Haftung übernommen. Wenn nicht anders ausgeschrieben, kommen folgende Kosten hinzu: Fahrtkosten einschl. Gepäckbeförderung, Liftkosten und evtl. Gebühren für Bergführer bei Hochtouren.
VERSICHERUNG
Allen Teilnehmenden an Reisen empfehlen wir, vor der Fahrt zu prüfen, ob die eigene Kranken- oder Unfallversicherung ausreichend ist. Wir empfehlen, ggf. den Abschluss einer zusätzlichen Reise-, Kranken- oder Reiserücktrittskostenversicherung.
Wir empfehlen ebenso, sich rechtzeitig über ihren Krankenversicherungsschutz im Reiseland zu informieren und die erforderlichen Versicherungsunterlagen mitzuführen.
Bei bestehenden Vorerkrankungen bitten wir Sie, die geplanten Aktivitäten vor Reisebeginn mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin abzuklären.
HAFTUNG
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Genaue Angaben über Umfang, Gewährleistung und Schadenersatz, sind aus den Bestimmungen der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzversicherung ersichtlich. Die Haftung der beauftragten Transportgesellschaften, Hotels oder Pensionen, Versicherungen usw. bleibt hiervon unberührt.
Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten und Ausflügen erfolgt im Rahmen der persönlichen körperlichen Leistungsfähigkeit und auf eigenes allgemeines Risiko. Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wird die Durchführung der Reise infolge unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ebenso nach den gesetzlichen Vorschriften.
Zusätzliche Kosten, die durch von Teilnehmenden zu vertretende Umstände entstehen (z. B. Verlust von Reisedokumenten, individuell veranlasste Umbuchungen oder zusätzliche Beförderungsleistungen), trägt der/ die Teilnehmende selbst.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt.
MITWIRKUNGSPFLICHT
Jeder Reisende ist verpflichtet bei der Behebung von Leistungsstörungen mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis gibt. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann sie die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger und dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter mitzuteilen. Ansprüche können ausgeschlossen oder gemindert sein, soweit eine unverzügliche Anzeige schuldhaft unterlassen wurde.
RÜCKTRITT
Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Bei Krankheit ist ein Attest beizufügen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TVM-Sportmarketing GmbH.
RÜCKTRITTSGEBÜHREN
Bei Rücktritt oder Reduzierung der Teilnehmendenzahl gelten folgende Stornogebühren:
Rücktrittszeitpunkt Stornogebühr
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 25,00 € Verwaltungsgebühr (Buchungspauschale)
Bis 15 Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
Bis 8 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
Ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
Die vorstehenden Pauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Dem/ der Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Sollte der gewährte Kurs aufgrund mangelnder Teilnehmendenzahl ausfallen oder andere zwingende Gründe die Durchführung nicht ermöglichen, werden wir Sie rechtzeitig informieren und versuchen, gleichwertigen Ersatz anzubieten. Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Treten wir als Vermittler auf oder bieten Reisen unserer Vertragspartner/Kooperationspartner an, so gelten deren Reise- und Stornobedingungen.
VERSCHIEDENES
Die in der Ausschreibung genannten Daten sind Ankunfts- und Abfahrtstag am Reiseziel. Änderungen werden von der TVM-Sportmarketing GmbH bekanntgegeben. Unsere Fahrtenleiter, Lehrwarte und Übungsleiter stehen den Teilnehmenden beratend und helfend zur Verfügung.
Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Reiseleitung und der eingesetzten Personen ist Folge zu leisten. Teilnehmende können bei schwerwiegenden Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen oder bei erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufs von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Zur Vorbereitung der Lehrgänge und Alpenfahrten wird die Teilnahme an Vereinstrainings; Skigymnastik – Waldlauf – Orientierungslauf – allgemeine Gymnastik – Wandern empfohlen.
PREISE
Preise, Bedingungen und die zugrunde gelegten Devisenkurse entsprechen dem Stand der Drucklegung. Maßgeblich sind die in der jeweiligen Ausschreibung bzw. Anmeldebestätigung genannten Preise. Preisänderungen nach Vertragsschluss sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.
DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
BILD- & FILMAUFNAHMEN
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Foto- und Videoaufnahmen erfolgen entsprechend den jeweils geltenden Datenschutzinformationen des Veranstalters.