Achtung: Dieser Blogbeitrag thematisiert sexualisierte Gewalt im Sport. Wenn du selbst Erfahrung damit gemacht hast findest du unter folgenden Anlaufstellen Hilfe:

Prävention sexualisierter Gewalt

und warum das in einem Land wie Deutschland notwendig ist

Im Sommer 2020 wurde der Film „Athletin A“ auf Netflix veröffentlicht (FSK 16, verfügbar unter https://www.netflix.com/title/81034185). Seit diesem Zeitpunkt haben noch viele weitere Turnerinnen öffentlich bekannt gegeben, dass sie selbst Opfer von physischer oder psychischer Gewalt durch ihren Trainer, Physiotherapeuten oder andere Personen, die mit dem Turnen in Verbindung standen, geworden sind (vgl. https://www.instagram.com/p/CCbvV8BgOBS/). Nahezu alle Opfer geben an, ihre Stimme sei nicht gehört und die Übergriffe vertuscht worden.
Auch in Deutschland sind Vorwürfe von Gewalt im Turnsport zu finden. Die größte Studie zu diesem Thema in Deutschland „Safe Sport“ (vgl. Homepage dsj) zeigt, dass über 45% der befragten Leistungssportlerinnen sowie über 20 % der befragten Leistungssportler sexualisierter Gewalt in ihrer Lebenszeitprävalenz als Sportler erfahren haben. Davon sind knapp 65% der Ereignisse im Kontext des Sportvereins und knapp 25% im Sportverband zu verzeichnen. Sexualisierte Gewalt wird oft in drei Formen unterteilt: erstens solche ohne Körperkontakt, also verbale Äußerungen, Blicke oder Text/Bildnachrichten und zweitens das Verletzen von Grenzen, das bedeutet unangemessene Berührungen, Forderungen des Entkleidens oder ähnliches. Die letzte Form, die als die schwerste bewertet wird, äußert sich in Küssen, sexuellen Berührungen oder (versuchter) Sex, wobei alles entgegen den Willen des Betroffenen geschieht.
Da man anhand der Zahlen sehen kann, dass Deutschland auch neben den bekannten Vorwürfen in großen Trainingszentren ein großes Problem mit sexualisierter Gewalt im Sport hat, folgen einige Hinweise wie man sich als Athlet aber auch als Trainer vor sexualisierter Gewalt im Sport schützen kann und was die notwendigen Schritte sind, falls man persönlich damit in Berührung kommt.

Prävention
  • Kommunikation ohne sexistische/ gewalttätige Redewendungen/Begriffe
  • Möglichst kein Einzeltraining. Wenn dies notwendig ist, bleibt die Hallentür geöffnet oder es sind weitere Athlet*innen anwesend (Sechs- Augen- Regel)
  • Mindestens zwei Erwachsene vor Ort
  • Athlet*innen erhalten von ihrem*r Trainer*in keine Privatgeschenke, die nicht mindestens mit einem*r weiteren Trainer*in abgesprochen sind.
  • Trainer*innen duschen nicht gemeinsam mit den Kindern.
  • Trainer*innen schlafen bei Übernachtungen nicht mit den Kindern in einem Zimmer.
  • Umkleidekabinen werden von den Trainer*innen erst nach Bestätigung durch die Kinder betreten.
  • Athlet*innen werden nicht in den Privatbereich von Trainer*innen mitgenommen, ohne dass mindestens eine weitere Person anwesend ist.
  • Körperkontakt (z.B. zum Trösten oder Motivieren) darf nicht gegen den Willen der Athlet*innen geschehen und muss immer pädagogisch angemessen sein.
  • Fahrgemeinschaften beinhalten immer mindestens zwei Erwachsene.
Intervention
  1. Ruhe bewahren, dem Opfer Sicherheit geben und nicht über seinem Kopf hinweg Entscheidungen treffen. Gespräche, Beobachtungen oder Aussagen sollen dokumentiert werden.
  2. Professionelle Hilfe einer externen Fachstelle suchen. Bei Kontaktaufnahme mit der Polizei wird meistens ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, darüber muss das Opfer in Kenntnis gesetzt werden.
  3. Wird der Verdacht bestätigt, wird der Vorstand informiert. Bis der Vorfall aufgeklärt ist, wird der Kontakt zwischen Opfer und Täter unterbunden oder der Verdächtige für diesen Zeitraum suspendiert.

Im Vordergrund aller Handlungen steht das Wohl des Opfers!


(vgl. https://www.dtb.de/verbandspolitik/praevention-sexualisierter-gewalt )