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Auszug aus der Satzung der Werner-Klein-Stiftung

§ 2 Zweck

  1. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 52 I AO. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Zweck der Stiftung sind die Förderung des Turngedankens, des Leistungsturnens sowie gezielte Förderung des Nachwuchses für das Turnen in den dem Turnverband Mittelrhein e.V. angeschlossenen Vereinen.
  3. Berufssportler werden nicht gefördert.
  4. Dem durch die Stiftung begünstigten Personenkreis steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.