Auszug aus der Satzung der Werner-Klein-Stiftung
§ 2 Zweck
- Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 52 I AO. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Zweck der Stiftung sind die Förderung des Turngedankens, des Leistungsturnens sowie gezielte Förderung des Nachwuchses für das Turnen in den dem Turnverband Mittelrhein e.V. angeschlossenen Vereinen.
- Berufssportler werden nicht gefördert.
- Dem durch die Stiftung begünstigten Personenkreis steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.