Lizenzwesen Turnverband Mittelrhein – Neu bei Neuausstellung von Lizenz und Lizenzverlängerung ab 2026!
Neuausstellung einer DOSB-Lizenz ab Januar/2026Für die Ausstellung einer Lizenz durch den Turnverband Mittelrhein nach abgeschlossener Teilnahme an unserer Lizenz-Ausbildung sind erforderlich:
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Turn- oder Sportverein
- Erste-Hilfe-Nachweis (mind. 9 LE, nicht älter als 2 Jahre)
- Zertifikat „Safe Sport und Körperbild“ (3 LE, digitaler Selbstlernkurs über die TVM-Moodle-Plattform)
- Bestätigung des Erhalts der Safe-Sport-Info für Trainer*innen. – Neu -
Lizenzverlängerung einer DOSB-Lizenz ab April/2026
Ab 1. April 2026 sind zu den anerkannten Fortbildungsnachweisen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) - mindestens 8 LE auf das Lizenzprofil bezogen - innerhalb der vergangenen 4 Jahre (Siehe hierzu „Lizenzverlängerungskriterien des TVM“) auch das unterschriebene Formular „Bestätigung des Erhalts der Safe-Sport-Info für Trainer*innen“ einzureichen.
Einzureichen sind somit:
- anerkannte Fortbildungsnachweise im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) - mindestens 8 LE auf das Lizenzprofil bezogen - innerhalb der vergangenen 4 Jahre
- Bestätigung des Erhalts der Safe-Sport-Info für Trainer*innen. – Neu -
Ihr Ansprechpartner in Lizenzangelegenheiten: Udo Weißenfels, TVM-Geschäftsstelle, Rheinau 10, 56075 Koblenz
Telefon: 0261-949084-166 (dienstags), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zur weiteren Erklärung hier noch Infos zu den ethischen und rechtlichen Grundlagen:
Ethische Grundlagen
- Verpflichtung zum Safe-Sport und Schutz vor Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung
- Fortbildungspflicht - 15 LE - mindestens 8 LE auf das Lizenzprofil bezogen und in 4 Jahren - zur Qualitätssicherung
- Lizenzentzug bei Verstößen
- Fairness und Transparenz
- Gültigkeit: C-/B-Lizenzen 4 Jahre
- mindestens 15 Lerneinheiten (LE) - mindestens 8 LE auf das Lizenzprofil bezogen und mind. 50 % in Präsenz
- Bei Fristversäumnis erhöhter Nachweis (z. B. 30 LE bei Ablauf der Lizenz zwischen 1 Jahr und bis zu 2 Jahren oder aber nach 6 Jahren Neuausbildung)
Ethische und rechtliche Grundlagen bei Lizenzverlängerung.
Weitere Infos zu den rechtlichen Grundlagen siehe unter Lizenzverlängerungskriterien des TVM.
https://tvm.org/downloads/ausbildung/2026_richtlinien_lizenzverlaengerung.pdf