Handlungsleitfaden zum Ehrenkodex des DOSB und der dsj
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) haben den vorliegenden Ehrenkodex in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedsorganisationen entworfen, um ein sportübergreifendes, bundesweit einsetzbares Instrument vorzulegen, das verschiedene Bereiche im Kontext des Persönlichkeitsschutzes abdeckt, jedoch insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken soll. Der Ehrenkodex soll zum einen den Akteurinnen und Akteuren in Sportvereinen Handlungssicherheit verschaffen und diesen eine Möglichkeit geben, ihre stärken im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal von Seiten der Vereine und Verbände in Richtung potenzieller Täter erfolgen, wodurch das "Aufmerksamkeitssyndrom Sportverein/Sportverband" verdeutlicht wird. Besonders wichtig ist uns zu betonen, dass die Maßnahme der Unterzeichnung eines Ehrenkodexes nicht allein stehen kann. Sie muss eingebettet sein in ein Kinder-/Jugendschutzkonzept. Hier kann jedoch der Ehrenkodex sowohl inhaltlich als auch symbolisch eine sinnvolle Grundlage bieten. Die DTB-Ausbildungsordnung wurde am 19.11.2011 in Berlin vom DTB-Hauptausschuss beschlossen und ist ab 2012 gültig. Eine wichtige Ergänzung innerhalb der Ordnung ist die Notwendigkeit eines unterzeichneten Ehrenkodexes bei Lizenzerteilungen und -verlängerungen. Der Ehrenkodex ist als Download erhältlich.