NEU: Der EXPRESS-Startpass ab 2015
Die Beantragung/Änderung eines Startpasses muss gemäß der DTB-Startpassordnung mindestens 14 Tage vor Wettkampftermin erfolgen.
Ab dem 01.01.2015 müssen wir bei nicht fristgerechter Einsendung die doppelte Gebühr berechnen. Auf dem neuen Antragsformular muss daher angegeben werden, zu welchem Termin der Startpass benötigt wird.
Startpassanträge, die von Tag 13 bis zu Tag 5 vor diesem Wettkampftermin eingereicht werden (Datum des Posteingangs auf der TVM-Geschäftsstelle), gelten dann automatisch als "EXPRESS"-Antrag (Gebühren siehe u.a. Tabelle).
Bei der Festlegung der Gebühren ist der Tag maßgeblich, an dem die Antragsunterlagen vollständig mit allen Anlagen und Unterschriften vorliegen. Ist der Antrag fristgerecht eingegangen, jedoch fehlen Angaben/Anlagen, die innerhalb von Tag 13 bis 5 eingereicht werden, gilt der Antrag als EXPRESS.
Ab Tag 4 vor dem Wettkampf ist keine Ausstellung eines Startpasses mehr möglich, außer bei persönlicher Absprache und Abholung auf der Passstelle.
Für die Rücksendung an den Verein ist den Passanträgen ein adressierter und, falls möglich, frankierter Briefumschlag beizufügen.
Sämtliche Gebühren sind mit dem Antrag zu entrichten. Die Aushändigung von Startpässen erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Hier die Übersicht der Gebühren:
|
NORMAL |
EXPRESS |
Erst-/Neuausstellung eines Startpasses Erwachsene (im Wettkampfjahr 18 Jahre oder älter) |
20,00 EUR |
40,00 EUR |
Erst-/Neuausstellung eines Startpasses Jugendliche (im Wettkampfjahr 17 Jahre oder jünger |
10,00 EUR |
20,00 EUR |
Änderung oder Ergänzung eines Startpasses |
5,00 EUR |
10,00 EUR |
Startpasspflicht bei Wettkämpfen und Meisterschaften ab Landesebene
Wir bitten zu beachten, dass bei allen Wettkämpfen und Meisterschaften ab TVM-Ebene gültige Startpässe vorgelegt werden müssen. Diese Regelung gilt auch für Aktive anderer Landesturnverbände, die an Wettkämpfen und Meisterschaften des TVM teilnehmen. Gemäß der DTB-Startpassordnung heißt es dort wie folgt:
"Die Passordnung ist für alle Wettkämpfe im DTB auf Bundesebene verbindlich. Hierzu gehören insbesondere alle Meisterschafts-, Bundesfinal- und Pokalwettkämpfe und die entsprechenden Qualifikationswettkämpfe in den Landesturnverbänden."
Vor Wettkampfbeginn werden zukünftig die Startpässe durch die Wettkampfleitung oder eine/n Beauftragte/n der Wettkampfleitung überprüft.
Ohne gültigen Startpass ist ein Start nicht möglich.
Wir bitten um Beachtung.