Faire und solidarische Mitgliedermeldung ist selbstverständlich!Michael Mahlert

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Turn-und Sportfreunde,

der Fußballverband Rheinland hat mit E-Mail vom 22.12.2014 seine Vereine über die Meldung von Mitgliedern bei der jährlichen Bestandserhebung im Sportbund Rheinland informiert und dabei auf die Meldung von Mitgliedern im Freizeit-und Breitensport sowie in Gymnastikgruppen an den Fußballverband hingewiesen. Diese Aussagen sind nicht ganz korrekt, denn nach Anwendung der "Bundesweit einheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Fachverbänden" können sie nur für reine Fußballvereine mit Monostruktur gelten. Bei Mehrspartenvereinen ist die den einheitlichen Regelungen enthaltene Sportartenliste mit der Zuordnung von Sportarten zu Fachverbänden anzuwenden.

Nachdem der Fußballverband Rheinland gegenüber dem Turnverband Mittelrhein erklärt hat, dass es nicht die Absicht des Fußballverbandes war, mit seinem Schreiben eine Abwerbung von Mitgliedern anderer Fachverbände zu betreiben, erlauben wir uns hiermit unter Hinweis auf die "Bundesweit einheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Fachverbänden" eine Klärung des Sachverhaltes vorzunehmen.

Alle Landessportbünde und Fachverbände im DOSB haben sich mit einem einstimmigen Beschluss in der Mitgliederversammlung des DOSB vom 4.12.2010 für bundesweit einheitliche Richtlinien bei der Mitgliedermeldung ausgesprochen. ln Ausführung des Beschlusses gelten seit Mai 2013 die vom DOSB veröffentlichten einheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Fachverbänden, die Grundsätze festlegt und eine Sportartenliste enthält, in der die Zuordnung von Sportarten zu den Verbänden geregelt ist.

Die zentralen Grundsätze der Mitgliedermeldung lauten u.a.:

  1. Jedes Vereinsmitglied ist den Landesfachverbänden zuzuordnen, deren Sportarten es betreibt.
  2. Die Fachverbände sind für ihre jeweiligen Sportarten ganzheitlich zuständig, d.h. in ihren Ausprägungen als Leistungs-, Wettkampf-und Breitensport sowie als Freizeit-und Gesundheitssport.

Als traditioneller Verband für Turnen und Gymnastik ist der Deutsche Turner-Bund in der Sportartenliste (Sportartenliste des Sportbund Rheinland) u.a. auch für die Gymnastik als Sportart zuständig. Für die Mitgliedermeldung bedeutet dies, dass alle Vereinsmitglieder, die in einer Turnabteilung, Gymnastikabteilung oder Gesundheits-und Fitness-Abteilung eines Vereins Angebote mit dem Schwerpunkt Gymnastik betreiben, dem Turnverband Mittelrhein zu melden sind.

Wenn jedoch beispielsweise in einer Tischtennis-, Leichtathletik-, Ski-, Schwimm-oder auch Fußballabteilung deren Mitglieder Gymnastik als fachspezifische Angebote (Gymnastik, Athletikschulung, Fitnesstraining, Skigymnastik, Wassergymnastik) wahrnehmen, können diese Mitglieder in Anwendung der Richtlinien (Prinzip Zugehörigkeitsgefühl) diesen jeweiligen Fachverbänden zugeordnet werden.

Damit haben wir im Turnverband kein Problem. Wir verwahren uns jedoch gegen Bestrebungen, nicht-wettkampforientierte Gymnastikgruppen in den Vereinen an andere Fachverbände zu melden, um ggfs. Beiträge zu sparen. Wir sind für eine faire und solidarische Mitgliedermeldung als Grundlage unseres organisierten Sports.

Insofern treffen die Turnverbände bei Überschneidungen mit anderen Fachverbänden gemeinsame Verabredungen zur Mitgliedermeldung, an die wir uns halten. Eine solche Vereinbarung besteht auch zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und dem Deutschen Turner-Bund, in der die Zuständigkeit für die Sportart Gymnastik dem Turner-Bund bestätigt wird.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Ausführungen die Position des Turnverbandes Mittelrhein verdeutlichen und zur Klärung beitragen konnten. Nun setzen wir auf eine gewohnt faire und solidarische Mitgliedermeldung der Turn-und Sportvereine im Sportbund Rheinland.

Mit freundlichen Grüßen

Turnverband Mittelrhein

Michael Mahlert, Präsident